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Um die vielfältigen Aufgaben des Kirchenvorstandes fachlich fundiert und effektiv erledigen zu können, wird dessen Arbeit durch mehrere Ausschüsse unterstützt. Sie beraten den Kirchenvorstand und entwickeln sowie begleiten Projekte der Kirchgemeindearbeit. Die Ausschüsse können Beschlussvorlagen erarbeiten, dürfen allerdings selbst keine Beschlüsse fassen, die der Kirchgemeinde Verpflichtungen auferlegen (z. B. Personalentscheidungen, Anschaffungen, Beauftragung von Firmen etc.). Jedem Ausschuss gehören mindestens ein Mitglied des Kirchenvorstandes und weitere sachkundige Personen an.
Die Anzahl der Ausschüsse, deren Zuständigkeiten sowie Zusammensetzung sind im Ortsgesetz über die Bildung von Ausschüssen festgelegt. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Kirchenvorstand für eine Amtsperiode von sechs Jahren berufen.
Die Ausschusssitzungen finden in der Regel aller zwei bis drei Monate sowie zusätzlich bei Bedarf statt. Die Ausschüsse können zu einzelnen Sitzungen oder Projekten weitere sachkundige Gemeindeglieder oder Gäste hinzuziehen. Unabhängig davon sind der Vorsitzende des Kirchenvorstandes und seine Stellvertreterin berechtigt, an den Sitzungen teilzunehmen.
Nachfolgend sind die Ausschüsse der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neudorf mit ihren wesentlichen Aufgaben und Mitgliedern aufgeführt.
Der jeweilige Vorsitzende ist kursiv geschrieben.