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Kirchenvorstand und kirchliche Mitarbeiter

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde und sorgt dafür, dass sie ihre Aufgaben erfüllt und ihren Verpflichtungen nachkommt. Darüber hinaus entscheidet er in allen Fragen des kirchgemeindlichen Lebens und nimmt die rechtliche Vertretung der Kirchgemeinde wahr.

Der Kirchenvorstand setzt sich entsprechend dem Ortsgesetz aus den Pfarrern des Schwesternkirchverhältnisses und sechs gewählten sowie drei von ihnen berufenen Mitgliedern zusammen. Eine Amtsperiode umfasst sechs Jahre und beginnt jeweils am ersten Adventssonntag. Dem aktuellen Kirchenvorstand (2020 - 2026) gehören die nachfolgend aufgeführten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher an.

Mitglieder des Kirchenvorstandes
  • Benedikt, Thomas
  • Cassens, Jonny
  • Gütter, Maxi
  • Heß, Jana
  • Janischek, Sarah
  • Kabisch, Marie
  • Nestler, Sieglinde
  • Schubert, Micha
  • Wagler, Jan
  • Weighardt, René
  • Schlosser, Matti

Die Leitung des Kirchenvorstands erfolgt durch Pfarrerin Maxi Gütter (Vorsitzende) und Frau Sieglinde Nestler (stellvertretende Vorsitzende). Für Jens Köhler, der durch Umzug ausschied, wurde Sarah Janischek nachberufen und ab 15.10.2023 eingesetzt. Für Simone Schreiber, die auf eigenen Wunsch austrat wurde Marie Kabisch nachgewählt.

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind in der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) festgelegt und umfassen sowohl den geistlichen Bereich als auch verwalterische Tätigkeiten. Schwerpunkte der Arbeit des Kirchenvorstandes liegen unter anderem auf folgenden Gebieten:

  • Gestaltung von Gottesdiensten sowie besonderen Veranstaltungen,
  • Gemeindearbeit und Ökumene,
  • Kinder- und Jugendarbeit,
  • diakonische Arbeit,
  • Kirchenmusik,
  • Erlass von Ortsgesetzen,
  • Anstellung, Dienstaufsicht und Weiterbildung von Mitarbeitern,
  • Pflege und Erhalt kirchlicher Gebäude und Grundstücke,
  • Pflege und Verwaltung des Friedhofs,
  • Zusammenarbeit mit Schwesterkirchgemeinden und Kirchenbezirksverwaltung.

Aufgrund der Vielfalt der Aufgaben wird der Kirchenvorstand bei seiner Arbeit durch mehrere Ausschüsse unterstützt.

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes treffen sich etwa einmal monatlich, um sich gegenseitig über das Gemeindeleben zu informieren (z. B. Arbeit der Ausschüsse, Gottesdienstplanung), anstehende Dinge zu beraten und notwendige Beschlüsse zu fassen. Mit Ausnahme der Pfarrerin erfolgt die Mitarbeit im Kirchenvorstand auf ehrenamtlicher Basis und wird nicht vergütet.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher möchten alle Gemeindeglieder nachdrücklich zu einer aktiven Beteiligung am Gemeindeleben ermutigen und freuen sich über konstruktive Kritik, Fragen und Wünsche.

Kirchliche Mitarbeiter

Bei Fragen Kontaktieren Sie uns gern.