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Kanzlei-Formulare und Kirchliche Amtshandlungen (Kasualien)

Für Taufen und Hochzeiten besteht hier die Möglichkeit, die notwendigen Anmeldeformulare herunterzuladen. Weiterführende Informationen sowie Hinweise zur Auswahl des zutreffenden Formulars finden Sie unter Kirchliche Amtshandlungen.

Um einen Termin zu vereinbaren, ist die rechtzeitige Rücksprache (mindestens sechs Wochen vorher) mit dem Pfarramt unerlässlich. Mit dem Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars im Pfarramt wird der Termin dann verbindlich. Der verantwortliche Pfarrer wird vor der kirchlichen Amtshandlung noch ein diesbezügliches Gespräch mit Ihnen führen.

In unserer Gemeinde finden die Taufen an vorab festgelegten Sonntagen im Gottesdienst statt, da dies zugleich die Aufnahme in die kirchliche Gemeinschaft bedeutet und die Gemeinde für den Täufling beten möchte. Die Taufsonntage können in der Kanzlei erfragt oder dem Kirchenboten entnommen werden.

Kirchliche Amtshandlungen (Kasualien)

An den Wendepunkten des Lebens begleitet die Kirchgemeinde Menschen durch bestimmte Rituale, auch Kasualien genannt. Diese werden meist im Rahmen eines Gottesdienstes (Taufe) oder als eigener Gottesdienst (Konfirmation, Trauung, Bestattung) begangen.

Näheres zu Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung erfahren Sie auf der Internetseite der Sächsischen Landeskirche.

Welche formalen Dinge notwendig sind, um Kasualien anzumelden erfahren Sie hier:

Taufe
Konfirmation
Trauung
Bestattung