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Für Taufen und Hochzeiten besteht hier die Möglichkeit, die notwendigen Anmeldeformulare herunterzuladen. Weiterführende Informationen sowie Hinweise zur Auswahl des zutreffenden Formulars finden Sie unter Kirchliche Amtshandlungen.
Um einen Termin zu vereinbaren, ist die rechtzeitige Rücksprache (mindestens sechs Wochen vorher) mit dem Pfarramt unerlässlich. Mit dem Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars im Pfarramt wird der Termin dann verbindlich. Der verantwortliche Pfarrer wird vor der kirchlichen Amtshandlung noch ein diesbezügliches Gespräch mit Ihnen führen.
In unserer Gemeinde finden die Taufen an vorab festgelegten Sonntagen im Gottesdienst statt, da dies zugleich die Aufnahme in die kirchliche Gemeinschaft bedeutet und die Gemeinde für den Täufling beten möchte. Die Taufsonntage können in der Kanzlei erfragt oder dem Kirchenboten entnommen werden.
An den Wendepunkten des Lebens begleitet die Kirchgemeinde Menschen durch bestimmte Rituale, auch Kasualien genannt. Diese werden meist im Rahmen eines Gottesdienstes (Taufe) oder als eigener Gottesdienst (Konfirmation, Trauung, Bestattung) begangen.
Näheres zu Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung erfahren Sie auf der Internetseite der Sächsischen Landeskirche.
Welche formalen Dinge notwendig sind, um Kasualien anzumelden erfahren Sie hier:
In der Regel werden in unserer Gemeinde Kinder getauft. Bis zum 14. Geburtstag des Kindes entscheiden die Eltern über die Taufe. Bei der Taufe verpflichten sich die Eltern dazu, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Zudem bestimmen die Eltern Paten (mindestens zwei, maximal sechs). Diese unterstützen sie bei der Glaubensvermittlung und begleiten das Kind und die Familie auch im Gebet. Taufen finden in der Regel im Gemeindegottesdienst statt. Da dies aus verschiedenen Gründen (z. B. kein Pfarrer vor Ort, anderweitige Gestaltung des Gottesdienstes) nicht jeden Sonntag möglich ist, gibt es bei uns ca. einmal im Monat einen Taufsonntag. An diesen Sonntagen können bis zu vier Taufen im Gottesdienst stattfinden.
Die Termine für die nächsten Taufsonntage finden Sie im jeweils aktuellen Kirchenboten.
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, suchen Sie sich bitte zunächst einen Taufsonntag aus und fragen im Pfarramt nach, ob dieser Termin noch verfügbar ist. Dann melden Sie bitte die Taufe an, indem Sie sich dieses Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und es im Pfarramt abgeben oder es per Post verschicken.
Gemäß landeskirchlicher Taufordnung müssen Paten der evangelischen Kirche oder einer anderen Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. Gehören Paten nicht der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neudorf an, benötigen diese eine Patenbescheinigung ihres zuständigen Pfarramtes. Diese sollen Sie bitte vor dem Tauftermin dem Pfarramt Neudorf zukommen lassen.
Bevor die Taufe stattfindet, führt der Pfarrer mit den Eltern und ggf. auch mit den Paten ein Gespräch, in welchem über die Beweggründe für die Taufe gesprochen und der Ablauf der Taufe im Gottesdienst erklärt werden. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause oder auch im Pfarramt stattfinden. Der Pfarrer wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
Auch als Jugendlicher und Erwachsener kann man getauft werden. In vielen Kirchen weltweit ist dies sogar die üblichere Form. Diese Form der Taufe setzt einen bewussten Entschluss für ein Leben im christlichen Glauben voraus. Dazu ist es auch notwendig, wesentliche Grundlagen des Glaubens, z. B. über Jesus Christus und die Bibel kennengelernt und erste Erfahrungen in der christlichen Gemeinde (z. B. Gottesdienst) gemacht zu haben. Auf Wunsch werden dazu vom Pfarrer Glaubenskurse für Erwachsene angeboten, in welchen in ca. 8 - 10 Einheiten christliches Grundwissen vermittelt wird. Falls Sie daran Interesse haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wer nicht als Kind getauft wurde, aber dann als Jugendlicher den Konfirmandenunterricht besucht, hat auch die Möglichkeit, sich während der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst taufen zu lassen.
Die Konfirmation findet in der Regel in der 8. Klasse statt, also am Übergang zwischen Kindes- und Erwachsenalter. Für Jugendliche, die als Kind getauft wurden, ist sie die persönliche Bestätigung der Taufe. In der Taufe sagt Gott sein "Ja" zu einem Kind. Bei der Konfirmation geben die Jugendlichen dann ihr "Ja" als Antwort. Sie bekennen sich öffentlich zum christlichen Glauben. Wer noch nicht getauft ist, kann während der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft werden.
Nach der Konfirmation betrachtet man die jungen Erwachsenen als mündige Christen, denen man zutraut, ihren Glauben eigenverantwortlich zu leben. Konfirmierte dürfen eigenständig am Heiligen Abendmahl teilnehmen. Außerdem ist die Konfirmation Voraussetzung für die übernahme eines Patenamtes sowie für das aktive (ab 14 J.) und passive Wahlrecht (ab 18 J.) bei der Kirchenvorstandswahl. Bei der Konfirmation empfangen die jungen Leute zudem Gottes Segen als Stärkung für das Erwachsenwerden und das Leben als mündiger Christ.
Der Konfirmation geht der anderthalbjährige Konfirmandenunterricht voraus. Vom Beginn der 7. Klasse an treffen sich die Konfirmanden regelmäßig, um unter Anleitung von Pfarrer und weiteren Mitarbeitern die Grundlagen der christlichen Glaubenslehre kennenzulernen und Erfahrungen im Glauben und im Gemeindeleben zu machen. Zur Konfirmandenzeit gehören deshalb auch der regelmäßige Gottesdienstbesuch und die Teilnahme an zwei Rüstzeiten.
Die Bibel sieht die dauerhafte und verbindliche Gemeinschaft von Mann und Frau in der Ehe als grundlegende Ordnung Gottes für das Zusammenleben der Menschen an (Gen 1, 27 - 31, Mt 19, 4 - 6). Bei der kirchlichen Trauung sprechen die Eheleute ihr gemeinsames Ja zueinander und sie versprechen vor Gott, ihre Ehe nach seinen Ordnungen zu leben. Die Eheleute empfangen den Segen Gottes für ihre Ehe und ihren weiteren gemeinsamen Lebensweg.
In der Evangelisch-Lutherischen Kirche darf die Trauung erst nach vollzogener standesamtlicher Eheschließung stattfinden. Die Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist zudem, dass beide Brautleute getauft und zum Heiligen Abendmahl zugelassen sind und gegenwärtig Mitglied einer christlichen Kirche sind. Mindestens einer der beiden Eheleute muss Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche sein. Ist einer der beiden Brautleute nicht Mitglied einer Kirche, kann ein "Gottesdienst zur Eheschließung" stattfinden. Dieser kann i. d. R. ähnlich wie eine Trauung gestaltet werden, lediglich für das Traubekenntnis der Eheleute wird eine andere Form gewählt.
Nach christlichem Verständnis ist die Ehe unauflösbar. Deshalb kann Geschiedenen die Trauung in der Regel nicht gewährt werden. In Ausnahmefällen kann aber der Pfarrer zu der überzeugung kommen, es dennoch vor Gott zu verantworten, Geschiedene zu trauen.
Rechtzeitig vor der Trauung bzw. dem Gottesdienst zur Eheschließung müssen die Brautleute die Trauung im Pfarramt anmelden und ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer führen. In der Regel wird einige Zeit vor der Trauung die Gemeinde im Gottesdienst darüber informiert (Aufgebot) und für das Brautpaar gebetet.
Wenn ein Ehepaar auf viele Jahre oder Jahrzehnte der Ehe zurückblicken kann, ist dies ein Grund zu Dankbarkeit und wird von vielen mit einer Feier begangen. Die evangelische Kirche bietet die Möglichkeit anlässlich eines runden Ehejubiläums.
Die christliche Gemeinde sorgt seit frühester Zeit bis heute für eine würdige Bestattung der Verstorbenen. Zugleich werden die Trauernden seelsorgerlich begleitet. Für verstorbene Kirchenmitglieder gibt es deshalb die Möglichkeit einer christlichen Bestattung bzw. Urnenbeisetzung mit Trauerfeier. Die Trauerfeier soll den Angehörigen einen würdigen Abschied ermöglichen und ihnen Trost vermitteln. Im Zentrum der Trauerfeier steht der Dank für das Leben des Verstorbenen und die Verkündigung der christlichen Hoffnung auf die Auferstehung der Toten. Die Trauerfeier wird in der Regel von einem Pfarrer gehalten und musikalisch von einem kleinen Chor und einem Organisten ausgestaltet. Beerdigungen finden ausschließlich an Werktagen, i. d. R. um 13.30 Uhr auf unserem Friedhof statt. Am Tag der Beerdigung gibt es um 9.00 Uhr zudem die Möglichkeit der persönlichen Abschiednahme am Sarg bzw. an der Urne.
Ist ein Verstorbener kein Kirchenmitglied, so ist eine kirchliche Bestattung bzw. Urnenbeisetzung nicht möglich. Allerdings besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, vor der Beisetzung eine vom Pfarrer gehaltene Andacht zu feiern.